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Barrierefreiheit ab 2025: Was das BFSG für Websites und Onlineshops bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer betroffen ist, was WCAG 2.1 AA konkret verlangt und wie du deinen Shop rechtssicher und für alle nutzbar machst.

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites und Onlineshops keine Kür mehr, sondern Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um, und es betrifft deutlich mehr Unternehmen, als die meisten denken. Wer einen Shop betreibt, sollte jetzt wissen, ob er gemeint ist und was zu tun ist.

Was das BFSG ist

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act). Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote eigenständig und gleichberechtigt nutzen können. Anders als die ältere BITV, die vor allem öffentliche Stellen verpflichtet, nimmt das BFSG erstmals breit auch die Privatwirtschaft in die Pflicht.

Wer betroffen ist

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für das Web besonders relevant:

  • Onlineshops und E-Commerce, über die Verbraucher Verträge abschließen.
  • Dienstleistungen wie Banking, Telekommunikation, Personenbeförderung (Ticketing) und E-Books.
  • Buchungs- und Anmeldestrecken, die zu einem Vertrag führen.

Wichtige Ausnahmen:

  • Reines B2B fällt in der Regel nicht unter das Gesetz.
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme, sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.

Die Ausnahme klingt verlockend, ist aber kein Freibrief: Wer wächst, fällt schnell wieder unter die Pflicht, und Barrierefreiheit ist auch ohne Zwang ein handfester Vorteil (dazu unten mehr). Ob du konkret betroffen bist, klärst du im Zweifel mit fachkundiger Rechtsberatung.

Was „barrierefrei" konkret heißt

Maßstab ist die international etablierte Richtlinie WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA (über die europäische Norm EN 301 549). Dahinter stehen vier Prinzipien, oft mit dem Kürzel POUR zusammengefasst:

Die vier Prinzipien barrierefreier Websites: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, ausreichender Farbkontrast, Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos.
  • Bedienbar: Alles muss per Tastatur nutzbar sein, der Fokus muss sichtbar sein, und niemand darf unter Zeitdruck oder durch Blinkeffekte ausgeschlossen werden.
  • Verständlich: klare Sprache, vorhersehbare Bedienung, hilfreiche Fehlermeldungen statt kryptischer Codes.
  • Robust: sauberes, semantisches HTML, das auch mit Screenreadern und assistiven Technologien zuverlässig funktioniert.

Die wichtigsten Anforderungen in der Praxis

Konkret bedeutet WCAG 2.1 AA für einen typischen Shop unter anderem:

  1. Kontraste einhalten. Text braucht mindestens 4,5:1 zum Hintergrund (große Schrift 3:1). Hellgraue Schrift auf Weiß ist der häufigste Verstoß.
  2. Tastaturbedienung sicherstellen. Jede Funktion, Menü, Filter, Slider, „In den Warenkorb", Checkout, muss ohne Maus erreichbar sein, mit klar sichtbarem Fokus.
  3. Alternativtexte vergeben. Produktbilder und informative Grafiken brauchen aussagekräftige Alt-Texte; rein dekorative Bilder werden leer ausgezeichnet.
  4. Formulare richtig auszeichnen. Jedes Feld hat ein verknüpftes Label, Pflichtfelder und Fehler werden klar benannt und sind auch für Screenreader erkennbar.
  5. Struktur über semantisches HTML. Echte Überschriften-Hierarchie, Listen, Buttons und Landmarks statt klickbarer div-Elemente.
  6. Bewegung beherrschbar machen. Animationen respektieren prefers-reduced-motion, nichts blinkt gefährlich.
  7. Erklärung zur Barrierefreiheit. Eine Aussage zum Stand der Barrierefreiheit samt Feedback-Möglichkeit gehört dazu.

Häufige Barrieren, die fast jeder Shop hat

  • Zu geringe Kontraste bei Buttons, Platzhaltertexten und Hinweisen.
  • Karussells, Dropdowns und Modals, die nur mit der Maus funktionieren.
  • Bilder ohne Alt-Text und Icons ohne zugängliche Beschriftung.
  • Fehlermeldungen, die nur per Farbe („rot") signalisiert werden.
  • Kaufen-Buttons als gestylte divs ohne Tastatur- und Screenreader-Unterstützung.

Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man am Ende drüberlegt. Sie entsteht in der Struktur, oder gar nicht.

Ein Hinweis dazu: Sogenannte Overlay-Tools, die per Skript „auf Knopfdruck" barrierefrei machen wollen, lösen die Probleme meist nicht und stehen rechtlich auf wackeligen Beinen. Echte Barrierefreiheit steckt im Markup, nicht in einem Widget.

Was bei Verstößen droht

Die Einhaltung überwachen Marktüberwachungsbehörden. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung anordnen und im Ernstfall die Bereitstellung einer Dienstleistung einschränken. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 € drohen. Hinzu kommen Reputationsrisiken und mögliche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen. Das finanzielle und das Image-Risiko stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand, es von Anfang an richtig zu machen.

Barrierefreiheit ist auch ein Geschäftsvorteil

Pflicht hin oder her, Barrierefreiheit zahlt sich aus:

  • Mehr Kundschaft. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung lebt mit dauerhaften oder situativen Einschränkungen, dazu kommt eine alternde Gesellschaft. Wer sie ausschließt, verschenkt Umsatz.
  • Bessere UX für alle. Klare Kontraste, saubere Struktur und bedienbare Formulare helfen jedem, nicht nur Menschen mit Behinderung.
  • SEO und GEO obendrauf. Semantisches HTML, Alt-Texte und eine klare Struktur sind genau das, was auch Suchmaschinen und KI-Antworten bevorzugen.

In fünf Schritten zur barrierefreien Seite

  1. Audit. Ist-Stand gegen WCAG 2.1 AA prüfen, automatisiert und manuell, inklusive Tastatur- und Screenreader-Test.
  2. Priorisieren. Erst die Showstopper auf den Kaufpfaden: Navigation, Produktseite, Warenkorb, Checkout.
  3. Umsetzen. Probleme in der Struktur beheben statt überdecken: Kontraste, Fokus, Semantik, Formulare.
  4. Erklärung veröffentlichen. Stand der Barrierefreiheit dokumentieren und einen Feedback-Kanal anbieten.
  5. Dranbleiben. Jede neue Funktion und jedes Plugin kann neue Barrieren schaffen, Barrierefreiheit gehört in den laufenden Betrieb.

Fazit

Das BFSG macht aus einer guten Idee eine Anforderung, und aus Barrierefreiheit einen messbaren Wettbewerbsvorteil. Am günstigsten ist sie, wenn sie von Anfang an Teil von Design und Code ist, statt nachträglich repariert zu werden. Wir bauen Websites und Shops standardmäßig auf WCAG-Niveau, weil saubere, zugängliche Technik einfach die bessere Technik ist.

Unsicher, wo dein Shop steht? Sprich mit uns, wir machen einen ehrlichen Barrierefreiheits-Check und zeigen dir den schnellsten Weg zur Konformität.

Dieser Beitrag bietet eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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